Transportschäden

Alle Artikel werden ab Werk geprüft und sorgfältig verpackt. Unsere Hersteller arbeiten mit professionellen Transportunternehmen, deren Aufgabe es ist, täglich Güter zu transportieren. Trotzdem kann es hin und wieder zu Transportschäden kommen. Es ist wichtig, Ihre Ware bei der Anlieferung auf Beschädigungen zu prüfen und diese Schäden zu dokumentieren und auf dem Frachtbrief des Zustellers zu vermerken. Wenn möglich fotografieren Sie die Beschädigung vorab. Verdeckte Transportschäden müssen innerhalb fünf Werktagen nach Erhalt der Ware gemeldet werden, da später gemeldete Beschädigungen durch die Transportunternehmen nicht anerkannt werden.

Sollten Sie einen Transportschaden feststellen, füllen Sie uns bitte umgehend das untenstehende Reklamationsformular vollständig aus und geben uns eine Rückmeldung.

Offensichtlich beschädigte Sendungen

Wenn Sie bereits äußerlich erkennbare Beschädigungen erkennen können, prüfen Sie den Inhalt sofort im Beisein des Auslieferers auf Vollständigkeit und einwandfreie Beschaffenheit. Vermerken Sie die Art der Beschädigung (z.B. Ware verbogen, Ware eingedrückt) auf dem Frachtbrief und lassen sich dies vom Zusteller per Unterschrift bestätigen. Sollte der Zusteller sich verweigern, vermerken Sie: „Unterschrift des Fahrers fehlt, da verweigert“.

Das oben genannte Vorgehen ist daher wichtig, da Sie mit Ihrer Unterschrift nicht nur die Annahme der Ware, sondern auch den äußerlich ordnungsgemäßen Zustand der Ware ohne erkennbare Beschädigungen bestätigen. Schadenersatzansprüche aus Transportschäden werden bei nicht vermerk und mit der Unterschrift bestätigten Annahme ausgeschlossen, wenn Sie nicht sofort im Beisein des Zustellers dokumentiert wurden. Ein Vorbehalt hinsichtlich späterer Reklamationen in Bezug auf Transportschäden oder Vollständigkeit bei äußerlich beschädigten Sendungen hat rechtlich keinerlei Bedeutung.

Verdeckte Transportschäden

Wenn Sie äußerlich keine Beschädigung erkennen konnten, sondern erst nachdem Sie die Ware ausgepackt haben, melden Sie uns den Schaden binnen 5 Werktagen.  Wir Bitten Sie auch hier, die Beschädigungen, wenn möglich zu fotografieren. Melden Sie uns ebenfalls nicht vollständige oder fehlerhafte Waren.

Später gemeldete Beschädigungen, welche durch den Transport verursacht sind, werden (voraussichtlich)nicht mehr anerkannt oder ersetzt. In Ihrem Interesse möchten wir Sie dringend darum bitten, das beschriebene Vorgehen einzuhalten.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), oder rufen Sie uns gerne an.